Zum 28.01.2022 treten voraussichtlich die im Juni 2021 verabschiedeten Änderungen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft.
Für mich bedeutet dies, dass ab diesem Tag Blutegelbehandlungen nur noch von mir durchgeführt werden dürfen, wenn für Ihr Tier eine Verschreibung eines Tierarztes vorgelegt wird, egal ob das Tier der Lebensmittelgewinnung dient oder nicht.
Blutegel sind z. Zt. nur als freiverkäufliche apothekenpflichtige Humanarzneimittel erhältlich. Für Tiere liegen aktuell keine Zulassungen (ad.us.vet.) vor, wie auch für einige weitere freiverkäufliche apothekenpflichtige Arzneimittel (Homöopathika, Schüssler Salze etc.).
Da diese Zulassungen für einzelne Tierarten und Anwendungsgebiete kostspielig sind, wird sich das sicherlich nicht jeder Hersteller leisten können/wollen.
Dies wird in Zukunft eine Reduzierung der Behandlungsoptionen für unsere Tiere darstellen, sollte das Gesetz nicht noch entsprechend geändert werden, gerade im Hinblick auf Tiere die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen (Hunde, Katzen etc.).
Kurze Anmerkung: Auch der Tierhalter selbst macht sich lt. § 50, Absatz 2 dieses Gesetzes strafbar, wenn er seinem Tier freiverkäufliche Humanarzneimittel gibt, ohne dass eine Verschreibung des behandelnden Tierarztes vorliegt!